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   OLG Karlsruhe, 06.06.2012 - 18 UF 293/10   

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OLG Karlsruhe, 06.06.2012 - 18 UF 293/10 (https://dejure.org/2012,53578)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.06.2012 - 18 UF 293/10 (https://dejure.org/2012,53578)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Juni 2012 - 18 UF 293/10 (https://dejure.org/2012,53578)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 41
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 19.01.2015 - 5 UF 167/14

    Versorgungsausgleich: Aufnahme einer Ausgleichssperre in den Urteilstenor;

    Der ermittelte Wert der ausländischen Anwartschaften des einen Ehegatten - hier des Antragstellers - ist in einem solchen Fall vom ansonsten vorzunehmenden Ausgleich des inländischen Anrechts des anderen Ehegatten - hier der Antragsgegnerin - abzuziehen (vgl. Senat a.a.O.; OLG Karlsruhe vom 06.06.2012 - 18 UF 293/10, juris Rn. 23 f.).
  • OLG Zweibrücken, 23.12.2015 - 2 UF 163/15

    Versorgungsausgleichsverfahren: Aufklärungspflicht des Familiengerichts für

    Ein vollumfängliches Absehen von der Durchführung des Versorgungsausgleichs in Bezug auf die inländischen Anrechte wird nur dann gerechtfertigt sein, wenn die ausländischen Anwartschaften des einen Ehegatten zumindest etwa gleich hoch sind wie die inländischen Anrechte des anderen Ehegatten (Senat Beschluss vom 22. Mai 2012 - 2 UF 19/15 Rz. 41; OLG Frankfurt Beschluss vom 21. Juli 2014 - 5 UF 149/14 Rz. 3, Zweibrücken Beschluss vom 23. November 2012 - 6 UF 60/12 Rz. 27 und Karlsruhe Beschluss vom 6. Juni 2012 - 18 UF 293/10 Rz. 24) oder wenn Bestand oder Höhe der ausländischen Anrechte auch bei Ausschöpfung der gemäß § 26 FamFG gebotenen Amtsermittlung nicht ermittelt werden kann (Borth, Versorgungsausgleich 7. Auflage Rz. 734).
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